ENERGIEAUSWEIS


WAS IST ZU BEACHTEN, WARUM IST ER PFLICHT UND WAS IST DIE "EnEV" BZW. DAS "GEG"!?

 

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches eine Immobilie energetisch bewertet. 
Die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises wurden in Deutschland zunächst in einer Verordnung geregelt (EnEV, Energie Einspar-Verordnung) die mittlerweile von einem Gesetzt (GEG Gebäude Energie Gesetzt) abgelöst wurde.

FÜR VERMIETUNG UND VERKAUF PFLICHT

Bereits seit 2009 ist der Eigentümer verpflichtet einen Energieausweis zu besitzen. Mit der Verordnung vom 01.05.2015 ist er sogar dazu verpflichtet, den Energieausweis -oder eine Kopie desselben, bereits bei der Besichtigung des Objektes unaufgefordert, vollständig und am besten in Farbe vorzulegen (Siehe Gebäude Energie Gesetz GEG, Teil 5 §§79-88). Darüber hinaus legen Interessenten mittlerweile zunehmend Wert auf die Energiebilanz eines Gebäudes. 
Wer also seiner Pflicht nicht nachkommt und keinen Energieausweis hat, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR geahndet werden kann.

BEDARFS- ODER VERBRAUCHSAUSWEIS?

Der Energieausweis wird in zwei verschiedene Arten unterteilt, einmal dem  bedarfsorientierten und zum anderen dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Der hauptsächliche Unterschied liegt darin, wie die Energiekennwerte berechnet werden.
Bei dem Verbrauchsausweis werden lediglich die Verbräuche der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Aufgrund der geringen Datenerhebung ist er in der Regel günstiger, aber auch weniger aussagekräftig (Heizverhalten, Anzahl Personen im Haushalt etc.) und auch nicht für jedes Gebäude zulässig. Hier ist unter anderem das Baujahr des Gebäudes ausschlaggebend und ob es sich um ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus handelt.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Objektes aufgrund der baulichen Gegebenheiten bewertet (Bauweise, Grundrisse, Ausrichtung, Dach, Dämmung etc.). Er wird vor allem dann benötigt, wenn z.B. die Verbrauchsrechnungen der letzten drei Jahre nicht vollständig vorliegen oder erst kürzlich umfassend modernisiert wurde. Deshalb ist er unter anderem für Neubauten Pflicht.

Wichtig: der Energieausweis gilt ausschließlich für Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.

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WECKING- Immobilien hat diesbezüglich vorgesorgt. Einmal haben wir uns entsprechend weitergebildet, um Sie bestmöglich beraten zu können (EnergieWert-Experte® von Sprengnetter) und zum anderen arbeiten wir regional und überregional mit fachkundigem Personal zusammen um Energieausweise für Wohnimmobilien, gemischt genutzte Immobilien oder von reinen Gewerbeimmobilien ausstellen zu können. Damit können Sie sorgenfrei und rechtssicher verkaufen oder vermieten. Steht die Erstellung des Energieausweises in Zusammenhang mit einer Objektvermittlung, erhalten Sie den Energieausweis von uns  sogar kostenlos!

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